Liegen Kindererziehungszeiten und Beitragsmonate vor, ist eine Gesamtbemessungsgrundlage zu bilden. Dabei werden die Bemessungsgrundlage "zum Stichtag" und die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt.
Zuletzt aktualisiert am 17. November 2022